Preismodell für alle gesetzliche Kassenversicherte:
Die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bezahlen Ihren Versicherten sogenannte Regelbehandlungszeiten (RBZ). Damit schreiben sie vor, wie lange ein Patient behandelt werden muss. Jede zusätzliche Behandlungszeit ist bis jetzt eine freiwillige und unbezahlte Leistung der Praxis gewesen. Wenn man beispielsweise von einer RBZ von 15-20 Min. bei einer Massage ausgeht, haben wir die letzten Jahre unseren Patienten mindestens 10 Min. Behandlungszeit pro Behandlung geschenkt. Betriebswirtschaftlich gesehen macht das in unserer Praxis am Tag ca. 6 Stunden unbezahlte Arbeitszeit aus.
Diesen Dienst können wir in Zukunft leider nicht mehr aufrechterhalten und werden wie über 85% aller deutschen Physiotherapiepraxen den 20-Minuten-Rhythmus einführen oder alternativ für die zusätzliche Behandlungszeit einen Zuschlag verlangen. Die Entscheidung liegt bei Ihnen als Patient.
Wenn Sie weiterhin von 30 Minuten qualifizierter Behandlungszeit profitieren möchten, fallen für Sie folgende Zusatzkosten an, unabhängig von der regulären Zuzahlung:
Massage: 10,- € pro Behandlung
Krankengymnastik: 8,- € pro Behandlung
Manuelle Therapie: 8,70,- € pro Behandlung
Sind Sie damit einverstanden, dass Sie nur die von der Versicherung vorgeschriebene Zeit behandelt werden, so entstehen für Sie keine weiteren Kosten.